Kundendienstbedingungen
Angebote
In der Regel bekommen alle Kunden vor Beginn der Kundendienstarbeiten ein Angebot von uns. Angebote sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Eine Abweichung von unseren Angeboten um mehr als 20% ist nur zulässig, wenn während der Arbeiten Mängel festgestellt werden, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkannt werden konnten. Der Kundendiensttechniker oder Kundendienstberater im Innendienst setzt Sie dann unverzüglich in Kenntnis. Wünschen Sie in diesem Fall keine Weiterführung der Arbeiten, müssen Sie die bis dahin angefallenen Kosten tragen. Grundsätzlich berechnen wir für die Erstellung eines Angebotes keine Gebühr. Ist jedoch zur Abgabe eines Angebotes eine Besichtigung/ Begutachtung vor Ort notwendig, werden wir Ihnen den Aufwand für die Besichtigung in Rechnung stellen. Angebotene Artikel und Ersatzteile werden geliefert, solange der jeweilige Vorrat reicht. Ein Anspruch des Kunden auf Erfüllung der angebotenen Leistung/Lieferung besteht in diesen Fällen nicht.
Unsere Angebote beziehen sich auf eine normale Einbauhöhe (1-2 Meter Griffhöhe) und eine Dachneigung von 35°-65° und ein Dachgeschoss max. 2. Stock (ohne Aufzug). Sollte diese Einbausituation bei Ihnen nicht gegeben sein, informieren Sie uns bitte umgehend, da evtl. Mehraufwand anfallen kann. War ein Techniker von uns zur Begutachtung vor Ort, entfällt diese Informationspflicht.
Nicht benötigte, aber im Angebot aufgeführte Ersatzteile werden auf Wunsch zurückgenommen.
Ausgenommen sind Renovierungsfenster, sowie alle Ersatzteile für Renovierungsfenster, die auf Maß gefertigt sind. Ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen ist sämtliches Sonnenschutzzubehör (innen und außen) sowie Antriebe, Eindeckrahmen und Innenfutter. Bitte beachten Sie, dass alle Artikel im Maß-Renovierungsbereich Sonderanfertigungen und deshalb vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Freier Zugang zum Element
Damit die Arbeiten am Dachfenster reibungslos ausgeführt werden können, bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass ein freier Zugang zum Dachfenster möglich ist. Möbelstücke vor dem Dachfenster erschweren die Arbeiten oder machen diese im ungünstigsten Fall unmöglich. Unsere Servicetechniker sind angewiesen, Möbelstücke in Ihrem Objekt nicht zu bewegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir, sollten dennoch auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Gegenstände von unseren Servicetechnikern weggeräumt oder verschoben werden, keinerlei Haftung für evtl. Beschädigungen übernehmen können.
Demontage von Sonnenschutzzubehör zur Ausführung der Kundendienstarbeiten
Eine zur Ausführung von Kundendienstarbeiten an Ihrem Dachfenster eventuell nötige Demontage von Originalzubehör (Rollläden, Jalousien, Verdunkelungsrollos etc.) kann zusätzliche Kosten verursachen. Preise hierzu erfragen Sie bitte in unserem Servicecenter. Sollte Fremdzubehör (nicht original bzw. vom Hersteller ausdrücklich zugelassen) montiert sein, muss dies ggf. bauseits demontiert werden. Auf Ihren Wunsch demontiert unser Servicetechniker das Fremdzubehör, allerdings nur unter Ausschluss der Gewährleistung. Die Wiedermontage erfolgt i.d.R. bauseits. Bei Originalprodukten erfolgen Demontage und Wiedermontage durch uns. Eine Garantie, dass dieses Zubehör nach Wiedermontage einwandfrei funktioniert, übernehmen wir nicht.
Kundendienst-, Service- und Montagearbeiten
Abhängig von Fenstergröße, -ausführung und Einbausituation im Objekt kann eine zusätzliche Hilfskraft erforderlich sein. Es obliegt allein uns, zu entscheiden, wie viele Kundendiensttechniker aus Sicherheitsgründen bei Dacharbeiten oder aufgrund des Fenstergewichtes an einem Einsatzort gleichzeitig beschäftigt werden. Die Erweiterung der Anzahl der Monteure verursacht höhere Kosten, über die Sie im Vorfeld informiert werden.
Terminvereinbarungen
Unsere Servicetechniker sind bemüht, die vereinbarten Termine möglichst pünktlich einzuhalten. Unvorhersehbare Widrigkeiten bei den Vorgängeraufträgen und/oder straßenverkehrsbedingte Verzögerungen, können ein pünktliches Eintreffen des Technikers verhindern. Ungünstige Witterungsumstände können ebenfalls dazu führen, dass ein Reparaturauftrag nicht ausgeführt werden kann. Eventuelle Verspätungen oder im ungünstigsten Fall auch Absagen des vereinbarten Termins berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz- oder sonstigen Forderungen.
Frostbedienung von außen angebrachtem Zubehör
Rollläden sind bei Temperaturen ab dem Gefrierpunkt nur mit großer Vorsicht zu bedienen. Sollten die Rollladen-Lamellen festgefroren sein, ist ein wiederholtes Ausprobieren schädlich für den Rollladen, denn es kann zum Abriss der Lamellen kommen. Diese Schäden sind aus unserer Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.
Wohndachfensterkompletttausch und Neueinbau
Innenanschlussarbeiten am Wohndachfenster sind im Angebot enthalten. Sollten weitere Anschlussarbeiten für Gewerke wie Maler oder Gipser notwendig werden, müssen diese bauseits veranlasst werden